Auszug aus den
allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzung zu den
gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB
I. Abschluss eines
Reisevertrages
a) Mit der Buchung
bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung sollte in Schriftform mit dem dafür
vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich oder
telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die
schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.
b) Die Buchung erfolgt
durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten
Reiseteilnehmer, für
deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
II. Reisebestätigung
/ Rechnung
Nach Erhalt der
Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,-
pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der
Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne
weitere Aufforderung fällig. Der Sicherungsschein unserer
Insolvenzversicherung im Sinne des §651k BGB wird bereits mit der
Reisebestätigung / Rechnung verschickt.
III. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang
ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie der Reisebeschreibung im
jeweils geltenden Katalog. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt
der Kundenanmeldung ab, so gilt unsere Bestätigung als neues Angebot
an den Kunden, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung
gebunden halten und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung
oder Restzahlung) annehmen kann.
IV. Haftung
a) Die vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch
• soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von
einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden
hierauf berufen.
c) Der Reiseveranstalter
haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistung.
V. Rücktritt durch
Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a) Jederzeit vor
Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist
formfrei möglich. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung der durch uns
ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige
Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die
Rücktrittsgebühren:
Bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis zum 15. Tag vor
Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor
Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor
Reisebeginn bis 24 Stunden vor Resiebeginn 80 % des Reisepreises,
Nichtantritt der Reise
(gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 % des Reisepreises.
Dem Reisenden steht das
Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
b) Werden auf Wunsch des
Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen,
sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von € 50,- zu berechnen.
c) Bis Reisebeginn kann
eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn
mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe
widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die
Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen
unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer
Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-.
VI. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nimmt der Reisende
einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht
erstattungspflichtig.
VII. Ausschluss
Der Veranstalter
erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und Gesetze des
Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen,
gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach
schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des
Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben
Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung,
Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann
auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt
auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar
beeinträchtigt.
VIII.
Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen
Umfang befördert. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind
vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
IX. Gewährleistung
Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und
des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem
Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die
Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen
hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb
zwei Jahre nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei
uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
X. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
a.) Der
Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b.)
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
c.)
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt
hat.
XI. Rücktritt durch
den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter
kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn der
Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder
die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn die Durchführung
der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen
Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter
gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
c) bis zum 28. Tag vor
Reiseantritt, wenn die im Prospektkatalog genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; ist keine Zahl genannt,
beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Über eine
zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahlen unterrichtet der Reiseveranstalter den
Kunden unverzüglich nach Kenntnis hiervon. Der Kunde erhält umgehend
den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine
andere Reise aus unserem Katalogprospekt buchen.
XII. Veranstalter
Veranstalter der
Handballcamps ist ULTRA TOURS Sportreisen, Leverkusen.
XIII.
Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket
Wir empfehlen dringend
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des
RundumSorglos-Paketes.
XIV. Leistungs- und
Preisänderungen
Der Reiseveranstalter
ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus
rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit
diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Liegt zwischen
Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier
Monaten und waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht
vorhersehbar, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich
zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur
Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder
der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir
sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem
Zeitpunkt ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
Bei Preiserhöhungen von
mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Angebot
anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte innerhalb von
10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen, wozu die Schriftform empfohlen wird.
XV. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen
gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass der
Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des
Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen
vereinbart.
XVI. Unwirksamkeit
einzelner Bedingungen
Erweist sich eine der
vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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